Property Release

Wer in Gebäuden oder auf Privatbesitz fotografieren will und diese Fotos kommerziell nutzen will, sollte sich in einem sogenannten Property Release die Freigabe zur Veröffentlichung der Fotos bestätigen lassen. Für Menschen braucht man ein Model Release.

Die Fotografiererlaubnis sollte schriftlich erfolgen. Denn ein Property Release belegt, dass der Eigentümer (bzw. der Rechteinhaber) bestimmten Nutzungsarten (wie Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung) und wie lange zugestimmt hat.

Zwar gibt es für Gegenstände und Gebäude grundsätzlich kein Recht am Bild der eigenen Sache. Aber das Markenrecht und ein Geschmacksmusterschutz kann die Verbreitung und Veröffentlichung einschränken. Eine Einschränkung liegt auch bei Bildaufnahmen auf einem privaten Grundstück vor – also zum Beispiel in Bahnhöfen, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Museen, Schulen, Sporthallen, Stadien, Universitäten usw. Für Kirchen können im Rahmen der Religionsfreiheit zusätzliche Rechte gelten.

Das Fotografieren auf fremden Grundstücken und das Abbilden von Sachen in fremdem Besitz kann in Deutschland und anderen Staaten außerdem dem Hausrecht und dem Sachenrecht, insbesondere dem Eigentumsrecht unterliegen.

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Ebenso gilt eine Einschränkung für Veranstaltungen oder Konzerte auf einem Privatgrundstück. Auch für Tierfotos in Zoos, auf Hundeplätzen oder bei Reitturnieren kann ebenfalls eine Fotografiererlaubnis erforderlich sein.

Immerhin: Sachfotos im Rahmen der sogenannten Panoramafreiheit sind ohne Zustimmung zulässig.