
(c)2015 Thomas Hümmler – München · Grafing
Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
29 Menschen wurden am 15. Juli verdurstet in einem Fischerboot aufgefunden. Dort soll es laut Zeugenaussagen zu Schreckenstaten gekommen sein, bei denen […]
Ich rannte neben meinem Vater und sie töteten ihn. Als ich die Schüsse hörte, hatte ich Angst. Mein Vater sagte, ich solle […]
»Die zu Spanien gehörenden Kanaren werden häufig von westafrikanischen Flüchtlingen angesteuert. Die Überfahrt gilt als die gefährlichste Route, da der Atlantik häufig […]
Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre […]