
(c)2015 Thomas Hümmler – München · Grafing
Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
1998 hatten wir noch 98.600 Asylbewerber, davon bekamen 5.800 Asyl. Im letzten Jahr waren es nur noch 50.500 Bewerber, von denen 1.530 […]
»Dieser Trend setzt sich auch in der steigenden Zahl der irregulären Bootsankünfte im südlichen Mittelmeer und an den osteuropäischen Grenzen fort. Immer […]
Die Menschen im Süden wissen sehr genau, dass es die globalen Verhältnisse sind, die jederzeit, ob mittel- oder unmittelbar, über Erhalt und […]
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen […]