Nur einen Augenblick – №013

Augenblick 013, München, 2014
Augenblick №013, München, 2014
(c)2015 Thomas Hümmler – München · Grafing

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

UN-Kinderrechtskonvention, Art. 3, am 5.4.1992 in Deutschland in Kraft getreten

Warum „Nur einen Augenblick“?